Wer den heimischen Esszimmertisch beruflich nutzt, kann die Kosten für die Möbel nicht in jedem Fall von der Steuer absetzen. Der Anteil der beruflichen Nutzung müsse mindestens zehn Prozent der Zeit ausmachen, heißt es in einem am 17. März 2016 ...
Home-Office: Diese Rechte haben Mitarbeiter
Der Laptop am Esszimmertisch darf es aber auch nicht sein: "Für das Home-Office gelten die gleichen Regeln des Arbeitsschutzes wie im Firmenbüro", sagt Oberthür. Das heißt: Der Arbeitsplatz muss zum Beispiel einen ausreichend großen Bildschirm haben ...
Die Theke wird heiliggesprochen
Es wird noch ein paar Monate dauern, bis auf dem Gelände des TC Framersheim auch die letzten Folgen der Sturmkatastrophe beseitigt sind und die Berge an Unterlagen auf dem Esszimmertisch der Kochs, den das Ehepaar liebevoll „Kommandozentrale“ ...